„Wir empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten. Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!“, erklärte Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weist der NSGB zudem darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die das BAM-Zulassungszeichen haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“, erklärte Bullerdiek heute in Hannover.
Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Städte- und Gemeindebund bittet auch um Beachtung folgender Hinweise:
- 1. Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001).
- 2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- 3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- 4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- 5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- 6. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
- 7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- 8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- 9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
- 10. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.